Honorar

Meine Rechnungen werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt. Diese werden von den meisten privaten Kranken- und Beihilfeversicherungen je nach Vertrag erstattet.

Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung!

Mein Honorar fällt unabhängig von dem Erstattungsbetrag an. Vor Beginn der eigentlichen Therapie werden die anfallenden Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Sie können die Behandlungskosten vor Ort in bar oder auch per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung begleichen.

 

GEBÜHREN

Erstanamnese  Dauer bis zu 60 Minuten  125 €
pro weitere angefangene 15 Minuten  25 €

Erstanamnesen erfordern eine intensive oft mehrstündige Nacharbeit, in welcher ich ein für Sie speziell abgestimmtes individuelles Therapiekonzept erstelle. Deshalb liegen die Kosten für Erstanamnesen höher als der normale Stundensatz. In der Regel dauert eine Anamnese 60 – 120 Minuten.

Ansonsten berechne ich

für eine Zeitstunde 87 €
Kürzere Behandlungszeiten werden anteilig pro 15 Minuten entsprechend dem Stundensatz berechnet.

Telefonische Beratungen oder Beratungen über E-Mail berechne ich mit dem oben genannten Stundensatz (bei Selbstzahlern) bzw. der entsprechenden Ziffer aus der GebüH.

Blut-, Urin-, oder Stuhluntersuchungen, welche durch ein Labor durchgeführt werden, sowie Kosten für den Hormonspeicheltest werden von den Laboren eigenständig mit Ihnen abgerechnet.

Für schriftliche Therapiepläne stelle ich 45 € in Rechnung.

Für vom Stundensatz abweichende Kosten in Bezug auf bestimmte Behandlungen
oder Untersuchungen erhalten Sie mit dem Behandlungsvertrag ein Leistungs- und Preisverzeichnis meiner Praxis.

Gesetzlich Versicherte

Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht erstattet, da diese als reine Privatleistungen angesehen werden. Sie bezahlen das Honorar daher selbst.

Privat Versicherte

Rechnungen werden nach verschiedenen Leistungstabellen der Versicherungen erstattet. Bitte lesen Sie hierfür in Ihrem persönlichen Vertrag nach, welche Heilpraktikerkosten durch Ihre Versicherung erstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass mein Honorar unabhängig von dem Erstattungsbetrag anfällt.

Beihilfe- und Zusatzversicherte

Die Erstattung kann teilweise oder ganz erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Beihilfeleistungen dabei meist unter den Mindestsätzen der GebüH liegen.
Leistungen, die nicht in der GebüH erscheinen werden von den Zusatzkassen oder Beihilfestellen nicht erstattet.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass mein Honorar unabhängig von dem Erstattungsbetrag anfällt.

Terminabsagen/Terminversäumnis

Da der vereinbarte Termin ohne lange Wartezeiten eine für Sie individuell reservierte Zeit ist, bitte ich bei Verhinderung um eine rechtzeitige Absage, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine, sowie bereits vorbereitete Infusionen in Rechnung gestellt werden.

Hausbesuche

Bei Hausbesuchen fallen Fahrtkosten sowie ein erheblicher Mehraufwand an. Hierfür berechne ich für Dorfen und Umgebung (bis maximal einen Umkreis von 30 km)  einmalig

bei  Tag  51 €
bei Nacht (21.00 – 6.00 Uhr)  80 €
Sonn- und Feiertage  80 €

Zusätzlich werden bei Hausbesuchen die jeweiligen Behandlungskosten berechnet.

Steuerminderung

Es besteht die Möglichkeit Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe und in bestimmten Fällen steuermindernd geltend zu machen. Hierüber informiert Sie Ihr Steuerberater.